2. Mit Schreiben vom 23. November 2023 wurde B._____ aufgrund seines Verhaltens aufgefordert, Anordnungen von Lehrpersonen ohne Widerrede und Kommentare zu befolgen, mit Mitschüler/innen und Lehrpersonen respektvoll umzugehen sowie den Unterricht nicht zu stören und Aufträge ohne unerlaubte Hilfsmittel zu erledigen. Er wurde darauf hingewiesen, dass disziplinarische Massnahmen ergriffen würden, wenn sich sein Verhalten nicht verbessern sollte. Aufgrund eines weiteren Vorfalls am 6. März 2024 erteilte die Kantonsschule Q._____ B._____ einen schriftlichen Verweis.