3.2. In der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Zwischenentscheids wurde die Beschwerdeführerin ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die fristgerecht einzureichende Beschwerdeschrift neben einem Antrag auch eine Begründung enthalten muss, das heisst, dass sie a) anzugeben hat, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll und b) darzulegen hat, aus welchen Gründen sie diese andere Entscheidung verlangt. Zudem wurde die Beschwerdeführerin ausdrücklich auf die Folge des Nichteintretens hingewiesen, sofern die Beschwerde diesen Anforderungen nicht entspricht (angefochtener Entscheid, S. 7).