3. Gegen diese Schreiben erhob A._____ am 26. Februar 2025 "Beschwerde" beim Justizgericht. Mit rechtskräftigem Entscheid des Justizgerichts vom 15. Mai 2025 wurde auf die "Beschwerde" wegen Unzuständigkeit nicht eingetreten. 4. Am 20. Mai 2025 beantragte A._____ beim Generalsekretariat GKA eine beschwerdefähige Verfügung "der Gerichtskasse". -3- 5. Die Generalsekretärin GKA wies mit Entscheid vom 8. September 2025 das Kostenerlassgesuch ab; Verfahrenskosten wurden keine erhoben. C. 1. Gegen den Entscheid der Generalsekretärin GKA erhob A._____ am 9. Oktober 2025 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: