Nachdem das Bundesgericht auf die Beschwerde von A._____ mit Urteil vom 16. Dezember 2024 (4D_187/2024) nicht eingetreten ist, sind diese Entscheide rechtskräftig. B. 1. Mit Eingaben per E-Mail vom 8. Januar 2025 an das Obergericht des Kantons Aargau sowie vom 27. Januar 2025 an das Bezirksgericht Q._____ beantragte A._____ den Erlass der jeweils rechtskräftig verfügten Verfahrenskosten.