1.2. Die Beschwerdestelle SPG hat das Gesuch der Beschwerdeführerin um vorsorgliche Massnahmen im Beschwerdeverfahren betreffend den Entscheid des Gemeinderats Q._____ vom 26. Mai 2025 abgewiesen. Die Notwendigkeit des Erlasses von vorsorglichen Massnahmen sei nicht ersichtlich. Die Beschwerdeführerin erhalte Fr. 17.50 pro Person und Tag für den täglichen Bedarf (Verpflegung, Taschengeld und weiterer Lebensunterhalt). Zudem würden die Mietkosten und im Rahmen der medizinischen Grundversorgung die Kosten für Selbstbehalte und Franchise sowie krankheits- und behinderungsbedingte Auslagen von der Gemeinde übernommen.