ausländerrechtlichen Beschwerdeverfahrens betreffend Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung entschied der Gemeinderat am 26. Mai 2025, der Beschwerdeführerin und ihrer Tochter weiterhin materielle Hilfe zum Asylansatz (monatlich Fr. 2'340.55) zu gewähren (kommunale Vorakten, act. 2 ff.). Für die Tochter der Beschwerdeführerin wird aufgrund ihrer Volljährigkeit mittlerweile sozialhilferechtlich ein eigener Unterstützungsfall geführt (Beschwerdebeilage 2).