3. Am 22. September 2025 wies die Beschwerdestelle SPG mit verfahrensleitender Verfügung das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen ab. -3- C. 1. Gegen diesen Zwischenentscheid erhob A._____ am 3. Oktober 2025 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und stellte folgende Anträge: 1. Die Gemeinde Q._____ sei zu verpflichten, die Sozialhilfeleistungen für mich und meine Tochter (B._____) sofort neu zu berechnen und auszuzahlen, gemäss dem vollen SKOS-Standard für zwei unabhängige erwachsene Personen in einem Haushalt – entsprechend unserem Aufenthaltsstatus B.