Was das verwaltungsgerichtliche Verfahren betrifft, lässt sich der Kostennote entnehmen, dass die anwaltlichen Kosten Fr. 1'550.00 betragen. Hinzuzurechnen sind die Kleinspesenpauschale von 3 % (Fr. 46.50) sowie die Mehrwertsteuer von Fr. 129.30 (8.1 % von Fr. 1'596.50). Daraus ergibt sich eine Parteientschädigung in Höhe von (aufgerundet) Fr. 1'725.85, was unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und der Bedeutung des Falls sowie - 14 - des im vorliegenden Beschwerdeverfahren leicht höheren Aufwands ebenfalls als angemessen zu beurteilen ist. Das Verwaltungsgericht erkennt: