Aus der detaillierten Kostennote ergibt sich, dass sich die anwaltlichen Aufwendungen für das vorinstanzliche Verfahren auf Fr. 1'300.00 belaufen. Die entsprechende Kleinspesenpauschale von 3 % beträgt demnach Fr. 39.00. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer von Fr. 92.40 (7.7 % von Fr. 1'200.00) sowie von Fr. 11.25 (8.1 % von Fr. 139.00 [Fr. 1'300.00 - Fr. 1'200.00 + Fr. 39.00]). Daraus resultiert für das Verfahren vor dem AJV eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 1'442.65, was in Anbetracht der Schwierigkeit und der Bedeutung des Falls angemessen erscheint.