schwerdeführer am 21. Juli 2023 gegenüber einem Mitgefangenen unanständig verhalten habe (Beschwerdeantwort der Direktion vom 13. November 2023, Ziff. II). Wie erwähnt sind entscheidrelevante Tatsachen und Ergebnisse in den Akten schriftlich festzuhalten. Entsprechendes ergibt sich auch aus den von der Vorinstanz in ihrer Beschwerdeantwort zitierten Urteilen des Bundesgerichts (vgl. BGE 124 V 389, Erw. 4a; 130 II 473, Erw.