Disziplinarverfügung vom 28. September 2023 aufgenommen wurde. Der Rapport diente somit als eigentliche Grundlage für die Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts seitens der Direktion. Dementsprechend fand er auch Eingang in das Dossier des Beschwerdeführers (siehe entsprechende Bemerkung am Ende des Rapports). Dass der Rapport in die -8-