zeichnungen würden aus Datenschutzgründen nach spätestens vier Tagen gelöscht bzw. überspielt, sofern sie nicht in Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Delikt stünden, was hier nicht der Fall gewesen sei. Das Vollzugspersonal habe die Auseinandersetzung in unmittelbarer Nähe beobachten und die beiden Kontrahenten beruhigen können. Schriftliche Rapporte bzw. interne Notizen würden von Seiten der JVA Lenzburg nicht an Dritte ausgehändigt (Vorakten, act. 6).