Zudem sei weder von der JVA Lenzburg noch von der Vorinstanz offengelegt worden, wer die Personen seien, die nochmals mündlich zum Vorfall befragt worden seien, und was diese Personen genau gesagt hätten. Hinzu komme, dass der Vorfall auf Video aufgezeichnet worden sei und sich die JVA Lenzburg im vorinstanzlichen Verfahren auf den Inhalt dieser Aufzeichnung berufen habe. Indessen sei diese Aufnahme offenbar schon vier Tage nach dem Ereignis gelöscht worden, obschon angesichts des Schreibens des Beschwerdeführers vom 24. Juli 2023 mit einem Rechtsmittelverfahren zu rechnen gewesen sei.