C. 1. Mit Eingabe vom 29. September 2025 liess A._____ gegen den Entscheid des AJV Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und folgende Anträge stellen: 1. In Gutheissung der vorliegenden Beschwerde sei der Beschwerdeentscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Justizvollzug vom 26. August 2025 (DVIAJV.23.69) aufzuheben und von einer disziplinarischen Ahndung abzusehen; eventualiter sie [richtig: sei] die Sache zur Erhebung der notwendigen Beweise an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten des Kantons.