3. Nachdem sich A._____ zu den Vorwürfen geäussert und eine anfechtbare Verfügung verlangt hatte, wurde ihm gegenüber mit Verfügung der Direktion vom 28. September 2023 ein schriftlicher Verweis im Sinne einer Verwarnung angeordnet. B. 1. Gegen die – mit einer falschen Rechtsmittelbelehrung versehene und direkt dem Betroffenen statt dem Rechtsvertreter zugestellte – Disziplinarverfügung vom 28. September 2023 liess A._____ mit Eingabe vom 19. Oktober 2023 Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Justizvollzug (AJV), erheben und folgende Anträge stellen: