4. Zustellung der Eingabe der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW, Generalsekretariat, vom 8. Dezember 2025 an den Beschwerdeführer zur Kenntnisnahme. Zustellung an: den Beschwerdeführer die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW, Generalsekretariat Mitteilung an: die Beschwerdekommission FHNW Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten