3.2. In seiner Beschwerde gegen den Entscheid des Direktors der Pädagogischen Hochschule beantragte der Beschwerdeführer vor der Beschwerdekommission FHNW, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und "es sei eine Verfügung betreffend die Anträge des Unterzeichneten vom 31. August 2024 zu erlassen" (siehe vorne Prozessgeschichte lit. B/1).