3. 3.1. Der Beschwerdeführer stellte ursprünglich gegenüber der Direktion der Pädagogischen Hochschule (Eingaben vom 31. August 2024, 11. September 2024, 7. Oktober 2024 und 9. Oktober 2024) diverse Anträge und verlangte diesbezüglich (sofern ihnen nicht zugestimmt werde) den Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung. In der Folge teilte ihm die zuständige Institutsleiterin mit, dass aufgrund seiner hängigen Beschwerde beim Bundesgericht (noch) keine Verfügung getroffen werden könne.