1. superprovisorisch anzuordnen, dass die erlassene Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 24. September 2025 bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichts ausgesetzt wird, sodass sie vorerst keine Wirkung entfaltet. 2. Eventualiter sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, damit die Rechtskraft der erlassenen Verfügung vom 24. September 2025 bis zur Entscheidung über meine Beschwerde verhindert wird. 5. Am 1. Oktober 2025 wies der instruierende Verwaltungsrichter das Gesuch um superprovisorische Anordnungen ab.