5. Für das Herbstsemester 2025/26 wird Ihnen die Beurlaubung gewährt. 6. Ihre Studienzeit wird bis und mit Frühlingssemester 2026 verlängert. Während dieser Verlängerung müssen Sie die unter Ziff. 1 und 2 erwähnten, noch zu absolvierenden Studienleistungen erbringen. -6- 4. Mit unaufgeforderter Eingabe vom 29. September 2025 stellte der Beschwerdeführer vor Verwaltungsgericht folgende Anträge: Ich ersuche das Gericht […] dringend: