2. Für einen erfolgreichen Studienabschluss müssen Sie zudem das Übergangspraktikum (2 ECTS-Punkte) an der PH FHNW absolvieren (zeitgerechte Anmeldung für das FS 26). 3. Ihr Antrag auf Verzicht der Anwendung von § 8 Abs. 2 lit. b StuPO wird abgelehnt. Es wird Ihnen im Sinne der Erwägungen jedoch der Abschluss mit lediglich 17 statt der 20 an der PH FHNW zu absolvierenden ECTS- Punkten gewährt. 4. Die Frist für die Anmeldung zu den in Ziff. 1 und 2 erwähnten Module und die Bekanntgabe Ihrer Wahl des Moduls gemäss Ziff. 1 ist der 15. Oktober. Die Anmeldung hat per E-Mail an […] zu erfolgen.