vom 15. November 2024 mit Ergänzung vom 16. Dezember 2024 sowie Verstösse gegen das rechtliche Gehör im Umgang mit meinen Anträgen vom 31. August 2024 zu behandeln und einen Entscheid in der Sache zu erlassen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin. 2. Am 21. September 2025 reichte der Beschwerdeführer dem Verwaltungsgericht eine Ergänzung zu seiner ursprünglichen Beschwerdeschrift ein und beantragte zusätzlich, die Pädagogische Hochschule sei im Sinne einer vorsorglichen Massnahme anzuweisen, bis zum verwaltungsgerichtlichen Entscheid vom Erlass einer beschwerdefähigen Verfügung abzusehen.