3. Die Vorinstanz oder alternativ die Beschwerdegegnerin sei umgehend und entsprechend den Anträgen meiner Beschwerde vom 15. November 2024 mit Ergänzung vom 16. Dezember 2024 anzuweisen, über die von mir gestellten Anträge vom 31. August 2024 eine Verfügung zu erlassen, die dem Beantragten entspricht. 4. Subsidiär zu Antrag 3: Die Vorinstanz sei umgehend anzuweisen, die geltend gemachte Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerungsbeschwerde -5-