3. Die FHNW wird ersucht, der BK FHNW innert 14 Tagen (nicht erstreckbar) die mit heutiger Eingabe in Aussicht gestellte Verfügung gemäss Beschwerdebegehren nach Einräumung eines fakultativen rechtlichen Gehörs und Eröffnung der Verfügung an den Beschwerdeführer zur Kenntnis zuzustellen. 4. Die Parteien erhalten Gelegenheit, innert gleicher Frist fakultativ allfällige Kostenanträge zu stellen. C. 1. Gegen diese Verfügung erhob A._____ am 16. September 2025 (Datum Postaufgabe: 18. September 2025) Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: