2. Mit Urteil vom 28. Januar 2025 wies das Bundesgericht im Verfahren 2D_17/2024 die Beschwerde von A._____ ab, soweit es darauf eintrat. 3. Nach durchgeführtem doppeltem Schriftenwechsel verlangte A._____ von der Beschwerdekommission FHNW mit Eingabe vom 1. September 2025 einen zeitnahen Entscheid. Am 11. September 2025 stellte die Pädagogische Hochschule den Antrag, das Verfahren sei zu sistieren. Sie werde A._____ nach vorheriger Anhörung "eine beschwerdefähige Verfügung betreffend seine Anträge in der Begründung der Beschwerde vom 16. Dezember 2024" zukommen lassen. -4-