2. Auf die Einsprache vom 4. November 2024 wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingetreten. 3. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteikosten ersetzt. B. 1. Dagegen erhob A._____ am 15. November 2024 / 16. Dezember 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekommission FHNW mit dem Antrag: