2. Die PH FHNW hat Massnahmen zu treffen, mich diesbezüglich zu informieren und sicherzustellen, dass mir die Möglichkeit eingeräumt wird, eine ordentliche Beschwerde gegen die PH FHNW für die Handlungen ab dem 28. August 2024 einzureichen. 3. Alle verursachten Kosten (inkl. MwSt.) und Entschädigungsfolgen zu Lasten der PH FHNW. -3- 5. Am 11. November 2024 entschied der Direktor der Pädagogischen Hochschule: 1. Es wird keine Verfügung bezüglich der Anträge vom 31. August 2024, 11. September 2024, 7. Oktober 2024 und 9. Oktober 2024 erlassen.