2. Am 31. August 2024 wandte sich A._____ mit diversen Anträgen betreffend das weitere Studienprogramm an B._____, Studiengangsleiterin Sekundarstufe II an der Pädagogischen Hochschule. Die Anträge standen in engem Zusammenhang mit zwei Modulen, deren Nichtbestehen Streitgegenstand eines damals noch hängigen Verfahrens vor Bundesgericht war (2D_17/2024). A._____ verlangte für den Fall, dass seinen Anliegen nicht stattgegeben werde, den Erlass einer Verfügung. Am 11. September 2024, 7. Oktober 2024 und 9. Oktober 2024 reichte A._____ weitere Eingaben ein.