2025 sowie die auf den 15. April 2025 datierte Kündigung seines Arbeitsverhältnisses per 22. April 2025, nicht aus, um die finanzielle Situation des Beschwerdeführers zu beurteilen. Er hat es insbesondere unterlassen, Belege über sein aktuelles Ersatzeinkommen (Krankentaggelder) und sein Vermögen sowie über seine Lebenshaltungskosten (Mietvertrag, Krankenkassenpolice) einzureichen.