3.2 Der Beschwerdeführer bringt dagegen im Wesentlichen vor, er habe nach bestem Wissen und Gewissen mitgewirkt, indem er das Formular "Berechnung des Existenzminimums" trotz Arbeitsunfähigkeit ausgefüllt und vorhandene Belege eingereicht habe. Aufgrund seiner gesundheitlichen und psychischen Situation mit stark eingeschränktem Sehvermögen sei es ihm im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung jedoch nicht möglich gewesen, seine aktuelle finanzielle Situation im Detail darzustellen.