2.3.3 Dem Grundbetrag hinzuzurechnen sind die Wohnkosten, bestehend aus dem effektiven Mietzins und den durchschnittlichen Heiz- und Nebenkosten (ohne die im Grundbetrag enthaltenen Auslagen für die Beleuchtung, den Kochstrom und/oder Gas), wobei bei einer Wohngemeinschaft die Wohnkosten anteilmässig zu berücksichtigten sind (vgl. Obergericht des Kantons Aargau, a. a. O., Ziff. II.1 und 2).