und stellte sinngemäss den Antrag, die Verfügung vom 16. Juli 2025 sei aufzuheben und ihm sei im Rekursverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und ein unentgeltlicher Rechtsvertreter beizuordnen. Zugleich reichte er eine Kopie der Steuererklärung 2024 des Kantons Zürich, Bankbelege über den Saldo und die Sollzinsen dreier Konten per 31. Dezember 2024, ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis für den Zeitraum vom 1. bis zum 31. August 2025, zwei ärztliche Rezepte, die Anordnung psychologische Psychotherapie sowie die Korrespondenz mit seiner Hausärztin in Bezug auf die Ausstellung einer Folgeverordnung, das Dispositiv des Eheschutzentscheids vom 15. Feb-