D. 1. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 15. September 2025 gelangte A._____ an das Spezialverwaltungsgericht und stellte sinngemäss den Antrag, die Verfügung vom 16. Juli 2025 sei aufzuheben und ihm sei im Rekursverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und ein unentgeltlicher Rechtsvertreter beizuordnen.