1. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters wird abgewiesen. 2. Im Verfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege werden keine Kosten erhoben. 3. Der Rekurrent hat innert 14 Tagen ab Rechtskraft des vorliegenden Entscheides einen Kostenvorschuss von CHF 300.00 zu bezahlen. Der berichtigte Entscheid vom 16. Juli 2025 ging A._____ am 18. Juli 2025 zu.