Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2020 (unentgeltliche Rechtspflege und Vertretung) Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 16. Juli 2025 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Am 17. Juni 2024 veranlagte die Steuerkommission Q._____ A._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 nach Ermessen zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 166'700.00. B. Am 7. März 2025 hiess die Steuerkommission Q._____ die von A._____ dagegen erhobene Einsprache teilweise gut und reduzierte das steuerbare Einkommen auf Fr. 151'066.00.