Im Rahmen der letzten Begutachtung räumte er ein, sich aus rein vollzugsstrategischen Überlegungen auf therapeutische Einzelgespräche eingelassen zu haben, was auf eine rein extrinsische Behandlungsmotivation schliessen lässt (Gutachten von PD Dr. med. B._____ vom 19. Oktober 2023 [nachfolgend: Gutachten], S. 87 f. [act. 07 412 f.]).