Den Akten lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer während rund acht Jahren ambulant und während weiteren rund dreieinhalb Jahren stationär behandelt wurde, ohne dass er in dieser Zeit Fortschritte erzielen konnte, die seine Legalprognose massgeblich verbessert hätten. Das zeigt sich auch darin, dass der Beschwerdeführer am 18. Januar 2023 einen Werkmeister mit einem Schraubenzieher bedroht hat (act. 05 294 f.). Die ambulante Massnahme erwies sich zudem als unzureichend. Deshalb wurde sie zunächst in eine stationäre Massnahme umgewandelt, um die Erfolgsaussichten der Therapie zu erhöhen (vgl. Entscheid des Bezirksgerichts Baden vom 31. März 2022, S. 14 [act.