Das Verwaltungsgericht wird gebeten, das Departement Volkswirtschaft und Inneres nach Eintritt der Rechtskraft über den Ausgang des Verfahrens in Kenntnis zu setzen und mit einer Kopie des Entscheids zu bedienen. 5. Weitere Instruktionsanordnungen bleiben vorbehalten. 3. Mit Verfügung des Verfahrensleiters vom 8. Oktober 2025 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege für die Verfahrenskosten bewilligt. Auf eine dagegen gerichtete Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil 7B_1153/2025 vom 19. November 2025 nicht ein.