1. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Rechtsdienst, behandelt die oben genannte Beschwerde im Rahmen seiner Zuständigkeit hinsichtlich des Eventualantrags und des Feststellungsbegehrens des Beschwerdeantrags 3 sowie der Beschwerdeanträge 4, 5, 6, und 8. 2. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres leitet eine Kopie der Beschwerde und der Beilagen zuständigkeitshalber an das Verwaltungsgericht weiter.