2. Nachdem sich der Beschwerdeführer am 15. September 2025 auch beim DVI, Generalsekretariat (GES), mit gleichlautender Eingabe gegen die Verfügung des AJV vom 15. August 2025 beschwert hatte, fand am 18. September 2025 / 1. Oktober 2025 ein schriftlicher Meinungsaustausch zwischen dem DVI GES und dem Verfahrensleiter des Verwaltungsgerichts statt. Gestützt darauf erliess das DVI GES in seinem Beschwerdeverfahren am 16. Oktober 2025 folgende Instruktionsanordnungen: