6. Es sei eine Willkür i.S.v. arglistiges täuschendes strafbares Einwirken etc., dem Beschwerdeführer angetan worden sein,- von der Vollzugsbehörde und alsdann auch Beeinflussung den jeweils zuständigen Rechtsvertretungen und involvierten Stellen/Personen etc.- von seitens der Vollzugsbehörde i.S.v. - (Rechtspflegedelikte/Amtsdelikte/Pflichtverletzungen etc.). «Willkür-/Rechtsverweigerung-/Rechtsverzögerungen-/Täuschung-/Arglist»