Dem Beschwerdeführer seien per sofort Vollzugslockerungen zu gewähren, beispielsweise nach Massgabe der Fachperson des Psychiatrischen Gutachtens von Dr. B._____ über den Beschwerdeführer, vom 19. Oktober 2023 und dessen Ergänzungsschreiben vom 23. November 2023, etc. Es sei hierbei festgehalten, dass die Vollzugsbehörde mehrfach ihre Pflicht der ordentlichen/gesetzeskonformen Straf-/Massnahmenvollzugs verletzt hat (keine richtige psychiatrische Behandlung nach StGB, keine Bemühung der Resozialisierung des Beschwerdeführers im Sinne Ausbildung versäumt, keine korrekten Vollzugspläne mit wohlwollender Vollzugskoordinationssitzungen, keine fairen Rechtliche Gehöre gewährt etc.)!