3. Der Beschwerdeführer sei per sofort aus der Haft zu entlassen, eventuell in Form von allfälligen Auflagen/»Weisungen» (ambulante Behandlung- /Wohnheim-/Electronic Monitoring-/Bewährungshilfe etc.) -/ oder im Rahmen der Möglichkeiten. Eventuell sei per sofort eine «(bedingte«) -Entlassung mit allfälligen Auflagen/Weisungen zu gewähren.