Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 19. Januar 2010 im Strafvollzug (act. 02 001), wobei er mehrmals versetzt wurde, zuletzt am 14. November 2025 von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Thorberg in die JVA Lenzburg, Zentralgefängnis. 2. Mit Eingabe vom 3. August 2025 (act. 09 735 ff.) beantragte A._____ beim Amt für Justizvollzug (AJV) des Departements Volkwirtschaft und Inneres (DVI) eine Versetzung aus der JVA Thorberg in eine "aussenorientierte Einrichtung", die sofortige (bedingte) Entlassung aus dem Massnahmenvollzug unter Auflagen und sofortige Vollzugslockerungen. Ausserdem stellte er ein Haftentlassungsgesuch. Am 15. August 2025 verfügte das AJV was folgt: