A. 1. Am 28. Januar 2012 verurteilte das Bezirksgericht Baden A._____ unter anderem wegen Mordes, mehrfachen Diebstahls, mehrfachen, teilweisen versuchten qualifizierten Raubes, mehrfachen Hausfriedensbruchs und vollendeten Versuchs einer qualifizierten Brandstiftung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 20 Jahren, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 1243 Tagen. Ferner ordnete es eine strafvollzugsbegleitende ambulante Massnahme zur Behandlung der psychischen Störungen an (act. 02 045 f.). Mit Nachentscheid vom 6. März 2019 (act. 02 052 ff.) verlängerte das Bezirksgericht Baden die ambulante Behandlung zunächst für die Dauer von 5 Jahren.