Derzeit kann dem Beschwerdeführer eine adäquate Behandlung und Betreuung nur in einem stationär betreuten Rahmen ermöglicht werden. Der bisherige Verlauf und frühere Klinikaufenthalte haben gezeigt, dass eine Verbesserung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers durch eine konsequente, adäquate medikamentöse Behandlung und eine entsprechende Betreuung möglich ist. Bei einer heutigen Aufhebung der FU würde der Beschwerdeführer die Klinik sofort verlassen. Bei einem Austritt zum jetzigen Zeitpunkt wäre jedoch eine durch die Verschlechterung des Gesundheitszustands bedingte Selbstgefährdung sowie Fremdgefährdung, wie sie bereits in der Vergangenheit eingetreten war, zu erwarten.