Im Rahmen der Manie könne es immer noch zu Fremd- und Selbstgefährdung kommen. Auch eine Suizidalität könne bei einer jetzigen Entlassung aus der PDAG ohne adäquate Behandlung nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund bisheriger Therapieerfahrungen wisse man auch, dass der Beschwerdeführer therapierbar sei und man ihn soweit stabilisieren könne, dass er wieder ausserhalb der Klinik gut leben könne. Die PDAG sei derzeit eine geeignete Einrichtung für die adäquate Behandlung des Beschwerdeführers (Zum Ganzen: Protokoll, S. 9 f.).