4.2. 4.2.1. Laut ärztlichem Verlaufsbericht der PDAG vom 29. Januar 2025 könne beim Beschwerdeführer ein fremdgefährdendes Verhalten aufgrund der starken Gereiztheit immer noch nicht ausgeschlossen werden. Der Beschwerdeführer sei zudem nach wie vor weder behandlungs- noch krankheitseinsichtig. Mittlerweile nehme er nun (im stationären Rahmen) erstmals wieder seine Medikamente. Würde man den Beschwerdeführer heute entlassen, sei davon auszugehen, dass er seine Medikamente wieder absetzen würde und es wieder zu einer Exazerbation seiner Symptomatik kommen würde. Eine medikamentöse Behandlung sei klar indiziert.