Auch unmittelbar nach dem Klinikeintritt habe sich der Beschwerdeführer gegenüber dem Personal der PDAG aggressiv und behandlungsuneinsichtig gezeigt. So habe er mitunter versucht, die fallführende Psychologin mit seiner Krücke zu schlagen und habe diese beschimpft. Aufgrund der schweren Agitiertheit und des fremdaggressiven Verhaltens sei eine Isolierung notwendig geworden. Es läge eine deutliche Realitätsverkennung vor (Eintrittsgespräch PDAG vom 27. Januar 2025, S. 1 f.; Entscheid von G._____, Leitende Ärztin PDAG, betreffend Einschränkung der Bewegungsfreiheit vom 28. Januar 2025, S. 1 f.).