gungsfreiheit vom 28. Januar 2025, S. 1; Aussagen des Beschwerdeführers und seiner Schwester, Protokoll, S. 4 f. und 7). In der Folge wurde die Polizei alarmiert und der FU-anordnende Arzt aufgeboten. Dieser stellte beim Beschwerdeführer eine schizoaffektive Psychose fest. Der Beschwer- -6- deführer sei nicht steuerbar und es sei keine geordnete Kommunikation möglich. Es gehe eine Fremd- und Selbstgefährdung vom Beschwerdeführer aus (FU-Anordnung, S. 2 f.).